HOW TO BUY

KAUFEN

Es gibt drei Hauptsteuern bei Kauftransaktionen: Diese Steuern sind:

V.A.T

Das Finanzamt verlangt vor der Eigentumsübertragung die Vorlage einer Kopie des Kaufvertrages. Anschließend berechnet es die Mehrwertsteuer auf Grundlage des Vertragswerts der Immobilie und beträgt derzeit 5 %.

ABLÖSE

Die unmittelbar vor der Eigentumsübertragung an das Grundbuchamt zu entrichtende Übertragungsgebühr wird in der Regel vom Käufer bezahlt und wurde derzeit von 6 % auf 3 % des Schätzwerts der Immobilie gesenkt

STEMPELSTEUER

Stempelsteuer, die an das Finanzamt zu zahlen ist und auf der Grundlage des Vertragswerts der Immobilie berechnet wird. Im Allgemeinen ist die Stempelsteuer vom Käufer zu zahlen, obwohl die Parteien dies jederzeit durch eine ausdrückliche Klausel im Kaufvertrag ändern können. Alle Kaufverträge müssen innerhalb von 21 Tagen nach der Unterzeichnung beim Bezirksgrundstücksamt registriert werden. Jetzt ist es obligatorisch, die Stempelsteuer in Höhe von 0,5 % zu entrichten, bevor die Registrierung erfolgen kann. Nachdem Sie eine Immobilie zum Kauf ausgewählt haben, wird empfohlen Treffen mit einem in Nordzypern registrierten Beamten. Beim ersten Treffen mit dem Anwalt wird er die Einzelheiten der Immobilie einholen, die Sie zum Kauf ausgewählt haben, und sich alle informellen Vereinbarungen ansehen, die Sie mit dem Verkäufer bezüglich des Kaufpreises, des Zahlungsplans und aller im Verkauf enthaltenen Artikel getroffen haben. Er erklärt Ihnen das Verfahren, das Sie befolgen müssen, einschließlich der Steuern und Gebühren, die Sie zahlen müssen, und kann in Ihrem Namen an Untersuchungen beteiligt sein, um sicherzustellen, dass die Transaktionen sicher und effizient durchgeführt werden. In dieser Phase kann es auch erforderlich sein, eine Vollmacht von Ihnen einzuholen, um sicherzustellen, dass der Anwalt in Ihrem Namen Dokumente unterzeichnen kann, wenn Sie sich für längere Zeit nicht in Nordzypern aufhalten.

DIE ALLGEMEINEN GRUNDSÄTZE DER ANWALTSDIENSTLEISTUNGEN SIND FOLGEND:

1.

Der Anwalt führt beim zuständigen Grundbuchamt eine Suche im Grundbuch durch, um zu bestätigen, dass der Verkäufer der eingetragene Eigentümer der Immobilie ist und dass die Immobilie frei von Pfandrechten, Belastungen oder Belastungen ist. Er analysiert die Unterlagen und prüft, ob die entsprechenden Baugenehmigungen, Baugenehmigungen und Genehmigungen vorliegen

2.

Um Ihre Rechte und Interessen zu schützen, erstellt der Anwalt einen auf Ihre spezifischen Anforderungen zugeschnittenen Kaufvertrag, in dem die Einzelheiten des Verkaufs, die Fertigstellungstermine, der Zahlungsplan sowie alle Einrichtungsgegenstände, Verantwortlichkeiten beider Parteien sowie Verzugsstrafen und Entschädigungsklauseln aufgeführt sind . Der Vertrag wird Ihnen und dem Verkäufer zur Prüfung vorgelegt und wenn beide Parteien mit dem Inhalt zufrieden sind, wird der Vertrag unterzeichnet

3.

Sobald der Anwalt mit den Ergebnissen der Suche zufrieden ist und der Vertrag unterzeichnet und ausgetauscht wurde, wird er den Kaufvertrag beim Bezirksgrundbuchamt registrieren lassen. Es ist obligatorisch, alle Kaufverträge über den Kauf von Immobilien innerhalb von 21 Tagen nach Vertragsunterzeichnung beim Bezirksgrundbuchamt zu registrieren und zuvor die Stempelsteuer in Höhe von 0,5 % des Immobilienwerts zu entrichten Die Anmeldung kann erfolgen. Durch die Eintragung des Vertrags sind Sie vor dem Verkauf oder der Übertragung der Immobilie an Dritte sowie vor der Pfandrechtsetzung an der Immobilie geschützt

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